Neu-Delhi: Die National Financial Reporting Authority (NFRA) hat vorgeschlagen, dass die Bewertungsmethode für die AT-1-Anleihen, die von Banken zur Kapitalbeschaffung ausgegeben werden, mindestens alle drei Jahre überprüft werden muss, um Änderungen im Einklang mit den Marktpraktiken zu berücksichtigen .

Banken dürfen AT-1-Anleihen ausgeben, bei denen es sich um unbefristete Schuldtitel mit Verlustabsorptionsfunktionen handelt, die aufgrund der damit verbundenen Risiken einen höheren Kuponsatz aufweisen. Sie gelten als wichtige Quasi-Eigenkapitalquelle für Banken weltweit und zu den Anlegern dieser Anleihen zählen Investmentfonds, Unternehmen und andere institutionelle Anleger.

Die Behörde hat auf Empfehlung der Regierung einen Bericht über die Bewertungsmethode für AT-1-Anleihen erstellt.

Im Januar dieses Jahres überwies das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten einen Vorschlag des Wirtschaftsministeriums (DEA) an die NFRA zur Beratung und Empfehlung zur Methodik zur Bewertung von AT-1-Anleihen.

„Da Ind AS 113 Wert auf eine auf der Marktpraxis basierende Bewertung legt, basieren auch unsere Empfehlungen auf dem aktuellen Marktverhalten. Das Marktverhalten ist jedoch dynamisch. Hypothetisch kann es vorkommen, dass die Marktpraxis dazu führt, dass die meisten AT-1-Anleihen nicht gekündigt werden.“ durch die Emittenten.

„Der Markt bewertet diese Anleihen in diesem Fall möglicherweise mit YTM (Yield To Maturity) oder mit der schlechtesten Rendite. Daher ist es notwendig, die Marktpraxis zu überwachen und zu sehen, ob sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben. Es wird daher empfohlen, dies mindestens einmal zu tun „In drei Jahren wird die Bewertungsmethodik möglicherweise überarbeitet, um etwaige Änderungen in der Marktpraxis zu berücksichtigen“, heißt es in dem Bericht.

NFRA berücksichtigte die Bewertungsmethode für die Anleihen im Einklang mit dem Indian Accounting Standard 113 (Ind AS 113). Das der Fair-Value-Messung in Ind AS 113 zugrunde liegende Thema ist eine marktbasierte Messung unter Berücksichtigung der gehandelten/notierten Preise, der auf den Märkten beobachteten Daten und Informationen sowie der Annahmen und Praktiken der Marktteilnehmer.

Die Fair-Value-Grundsätze von Ind AS erfordern die Festlegung von Bewertungsannahmen oder -ansätzen, die allgemein von den Marktteilnehmern verwendet werden.

Im März 2021 hatte die Marktaufsichtsbehörde Sebi ein Rundschreiben herausgegeben, in dem aufsichtsrechtliche Anlagegrenzen für Investmentfonds für AT-1-Anleihen festgelegt wurden. Unter anderem wurde festgelegt, dass die Laufzeit aller unbefristeten Anleihen für Bewertungszwecke mit 100 Jahren ab dem Ausgabedatum der Anleihe anzusetzen ist.

Vor diesem Hintergrund hat die NFRA den Bericht zur Bewertungsmethodik erstellt.