Der Gesetzentwurf wurde von Staatsminister Uday Samant eingebracht und zielt darauf ab, alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Gefängnisverwaltung ganzheitlich anzugehen, da die archaischen Gesetze aus der Zeit vor der Unabhängigkeit aufgehoben und durch ein konsolidiertes, fortschrittliches und robustes Gesetz im Einklang mit der heutigen Moderne ersetzt werden müssen Bedürfnisse und Strafvollzugsideologie.

Der Gesetzentwurf sieht Kategorien von Gefängnissen vor, darunter Sondergefängnisse, offene Gefängnisse für Frauen, provisorische Gefängnisse, offene Kolonien und Boratkar-Anstalten. Offene Gefängnisse und Kolonien werden Gefangene bei ihrer Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach ihrer Entlassung unterstützen. Es gibt eine Bestimmung für die Zusammensetzung der Gefängnis- und Strafvollzugsdienste sowie die Einrichtung eines Wohlfahrtsfonds für alle Beamten und Mitarbeiter des Gefängnisses sowie für Gefangene.

Es schlägt eine Gefängnistrennung verschiedener Kategorien von Gefangenen und für deren besondere Bedürfnisse vor, z. B. Frauen, Transgender, Strafgefangene, Verurteilte, Hochrisikohäftlinge, Gewohnheitstraftäter, rückfällige Häftlinge, junge Straftäter und Zivilgefangene.

Nach dem Tod eines Häftlings im Gefängnis muss der Amtsarzt alle relevanten Details und Einzelheiten des Falles protokollieren und der zuständige Beamte muss den betroffenen stellvertretenden Generalinspekteur und den zuständigen Beamten unverzüglich über den Todesfall informieren Generaldirektor. Sie informieren die Nationale Menschenrechtskommission und andere Behörden.

Das vom Superintendenten benannte Gefängnispersonal oder der Gefängnisbeamte müssen alles untersuchen, was in das Gefängnis oder aus dem Gefängnis herausgebracht wird, und können jede Person anhalten und durchsuchen oder eine Durchsuchung veranlassen, wenn der Verdacht besteht, dass sie verbotene Gegenstände mitgebracht oder Eigentum des Gefängnisses mitgenommen hat. Wenn ein solcher Gegenstand oder Besitz gefunden wird, muss das Gefängnispersonal oder der Gefängnisbeamte den für das Gefängnis verantwortlichen Beamten unverzüglich darüber informieren.

Der Generaldirektor, der Sondergeneralinspektor oder der stellvertretende Generalinspektor können gegen jeden Beamten oder Mitarbeiter des Gefängnisses wegen Fehlverhaltens Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

Der Gesetzentwurf sieht die Befugnis zur Festnahme ohne Haftbefehl im Falle von Übergriffen und Sachbeschädigungen sowie bei allen Versuchen, eine erkennbare Tat zu begehen, vor, die eine unmittelbare Gefahr für das Leben einer Person mit sich bringt, die damit verbundene Arbeiten ausführt oder wahrscheinlich mit sich bringt an Gefangene von Beamten und Gefängnispersonal oder an andere Personen oder Gefängniseigentum.

Der Generaldirektor stellt sicher, dass alle Gefängnisse in regelmäßigen Abständen von einem Beamten mit entsprechendem Rang inspiziert werden. Die Regierung richtet einen Wohlfahrtsfonds für das Wohlergehen aller Beamten, Mitarbeiter und Justizvollzugsdienste ein.

In einem ernsthaften Versuch, eine unheilige Verbindung zwischen dem Gefängnispersonal und den Insassen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Beamten und das Personal sowie deren Angehörige weder direkt noch indirekt geschäftlich mit Gefangenen zusammenarbeiten und kein Interesse an Gefängnisverträgen haben dürfen. Sie dürfen keine Geschenke von einem Gefangenen oder von Verwandten oder Freunden des Gefangenen oder von einer Person annehmen, die in irgendeiner Weise mit den Gefängnissen zu tun hat.

Ebenso wird es für die Gefangenen verpflichtend sein, die Disziplinarregeln strikt einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes ist der zuständige Beamte befugt, Strafen für die Begehung von Straftaten im Gefängnis zu verhängen, einschließlich der unbefugten Nutzung oder des Besitzes von drahtlosen Kommunikationsgeräten, Mobiltelefonen, elektronischen Geräten, unbefugtem Betreten oder versuchtem Betreten sowie Herumlungern in und um das Gefängnis das Gefängnisgelände, in dem der Zutritt verboten ist, unbefugte Kommunikation mit Personen außerhalb des Gefängnisses, Schmuggel oder versuchter Schmuggel verbotener Gegenstände, Teilnahme oder Organisation asozialer Aktivitäten wie Glücksspiel und Wetten sowie sexuelle Belästigung oder Sodomie.

Gemäß dem Gesetzentwurf können separate Abteilungen oder Abteilungen für Frauen und Transgender-Häftlinge, sowohl für Transmänner als auch für Transfrauen, bereitgestellt werden, und ihnen soll Zugang zu Gesundheits- und Strafvollzugsprogrammen gewährt werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Nachsorge-Rehabilitationsdienste für alle aus dem Gefängnis entlassenen bedürftigen Gefangenen vor, um ihre Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft sicherzustellen.