Neu-Delhi, die Telekommunikationsregulierungsbehörde Trai hat um Stellungnahmen zur Eigentumsübertragung von SIM-Verbindungen gebeten, die für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation wie Fernverfolgung von Patienten, Ferndiagnoseinstrumente, Warnungen von Überwachungssystemen usw. verwendet werden.

Die Möglichkeit zur Übertragung des SIM-Eigentums besteht für Verbraucher, für die Kommunikation von Maschine zu Maschine (M2M) gibt es jedoch keine derartigen Normen.

„Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation Indiens (TRAI) hat heute ein Konsultationspapier zu „Themen im Zusammenhang mit kritischen Diensten im M2M-Sektor und der Eigentumsübertragung von M2M-SIMs“ veröffentlicht“, sagte Trai in einer Erklärung.

Die Regulierungsbehörde prüft auch Ansichten zur Definition kritischer Anwendungen, für die eine Übertragung des SIM-Eigentums zulässig sein sollte. Trai hat den 22. Juli als letzten Termin für Kommentare und den 5. August für Gegenkommentare festgelegt.