Noida, Die Uttar Pradesh Real Estate Regulatory Authority (UP RERA) hat alle Industrie- und Wohnungsbaubehörden aufgefordert, Teile von Projekten ordnungsgemäß zu identifizieren, bevor sie Teilabschlusszertifikate oder Belegungszertifikate ausstellen.

Die staatliche Immobilienaufsichtsbehörde sagte, dass die Namen der fertiggestellten Türme, Blöcke oder Einheiten, die in den von einigen Planungsbehörden ausgestellten Teil-CC (Fertigstellungsbescheinigungen) oder Teil-OC (Belegungsbescheinigungen) erwähnt werden, nicht mit den Angaben der Planungsbehörden übereinstimmen Projektträger an UP RERA zum Zeitpunkt der Registrierung des Projekts.

„Ein solcher Teil-CC oder OC weckt beim Hauskäufer Zweifel am Fertigstellungsstatus seiner Einheit oder seines Turms zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Übertragungsurkunde und der Übergabe des Besitzes der Einheit“, sagte UP RERA.

In einer offiziellen Mitteilung hat UP RERA die zuständigen Behörden angewiesen, bei der Ausstellung von Teil-CC oder Teil-OC spezifische Einzelheiten zu den Türmen oder Blöcken anzugeben.

Diese Angaben müssten mit den Namen übereinstimmen, die zum Zeitpunkt der Registrierung bei RERA oder im Verkaufsvertrag zwischen dem Projektträger und dem Hauskäufer angegeben worden seien, hieß es.

UP RERA betonte außerdem, dass die Ausstellung vorübergehender CC oder OC nach geltendem Recht nicht zulässig sei und sich nachteilig auf Hauskäufer auswirken könnte.

„Ein solches vorübergehendes CC oder OC verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sondern kann auch erhebliche Nachteile für Hauskäufer mit sich bringen, die das Haus auf der Grundlage eines solchen vorübergehenden OC oder CC in Besitz nehmen und anschließend, aus irgendeinem Grund, ein solches vorübergehendes OC oder CC erwerben.“ „Dies wurde von der zuständigen Planungsbehörde nicht bestätigt“, sagte die Aufsichtsbehörde.

Um Diskrepanzen zwischen Projektnamen und ihren Blöcken oder Türmen zu vermeiden, hat UP RERA den Planungsbehörden empfohlen, beim Antrag auf Kartensanierung Marketingnamen von Projekten sowie die Anzahl der Einheiten von den Projektträgern einzuholen.

Mit dieser Maßnahme soll Klarheit über den Fertigstellungsstand von Projekten geschaffen werden.

„UP RERA ist kontinuierlich bestrebt, die Branche zu standardisieren, um nicht nur die Interessen der Hauskäufer zu schützen, sondern auch Rechtsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Interessengruppen zu minimieren“, sagte Sanjay Bhoosreddy, Vorsitzender von UP RERA.