Ein Einzelrichter von Richter Rajarshi Bhardwaj gab dem Antrag von Kalatan Dasgupta, der am 14. September festgenommen wurde, auf Kaution gegen eine Kaution in Höhe von 500 Rupien statt und entschied außerdem, dass die Polizei ihn in diesem speziellen Fall ohne Kaution nicht erneut verhaften könne vorherige Genehmigung des Obersten Gerichtshofs.

Richter Bhardwaj forderte die Landesregierung auf, innerhalb der nächsten vier Wochen eine eidesstattliche Erklärung in dieser Angelegenheit einzureichen. Danach kann Dasgupta innerhalb weiterer vier Wochen ab diesem Zeitpunkt auch eine Gegeneidesstattliche Erklärung in dem Fall einreichen.

Die nächste Anhörung in dieser Angelegenheit ist für den 18. November geplant.

Übrigens wurde in dem von Kunal Ghosh veröffentlichten Audioclip eine Person mit „K“ bezeichnet, dem ersten Buchstaben des Namens Dasgupta. Bei der anderen Person, die sich selbst als „S“ bezeichnete, handelte es sich laut Polizei um Sanjiv Das, der damals ebenfalls von der Polizei festgenommen wurde. Das war nach Angaben der Regierung ein Aktivist einer ultralinken Gruppe.

Kunal Ghosh behauptete, dass er diesen Audioclip von seinen Quellen innerhalb dieser Organisationen bezogen habe. IANS konnte die Echtheit des Audioclips jedoch nicht überprüfen. Ghosh appellierte bei der Veröffentlichung des Audioclips Anfang des Monats auch an die Verwaltung und die Polizei, die Angelegenheit zu untersuchen und sicherzustellen, dass Außenstehende nicht zum Veranstaltungsort der protestierenden Assistenzärzte vor Swastha Bhavan gehen können. das Hauptquartier des Gesundheitsministeriums des Bundesstaates.

Stunden nach Veröffentlichung des Clips wurden Das und Dasgupta festgenommen.