Tel Aviv [Israel], Israels Kapitalmarktbehörde, hat das Management von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bei Finanzdienstleistern gestärkt und internationale Regeln für die Überwachung virtueller Vermögenswerte verabschiedet.

Die neue Richtlinie schreibt Finanzdienstleistern die Bedingung vor, keine Dienstleistungen für einen Dienstleistungsempfänger zu erbringen, der nicht über eine Lizenz als Finanzdienstleister verfügt, wenn der Lizenzinhaber der Ansicht ist, dass die Tätigkeit den Erwerb einer entsprechenden Lizenz erfordert.

In solchen Fällen sind auch entsprechende Meldungen an die Kapitalmarktaufsichtsbehörde und die Geldwäschebekämpfungsbehörde zu erstatten.

Im Richtlinienentwurf heißt es außerdem, dass ein Finanzdienstleister keine Maßnahmen ergreifen darf, wenn er berechtigte Gründe für die Befürchtung hat, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht.

Es wird erwartet, dass diese Richtlinie den internationalen Standard für die Übermittlung von Informationen, die bei Aktivitäten in virtuellen Vermögenswerten erforderlich sind (Reiseregeln), erstmals in Israel umsetzt.

Dem Standard zufolge ist der Anbieter von Finanzdienstleistungen in virtuellen Vermögenswerten verpflichtet, die relevanten Informationen zeitnah und sicher an den Übertragungsempfänger zu übermitteln.

Auf diese Weise wird die Regelung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die für diejenigen gilt, die an Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten beteiligt sind, in Übereinstimmung mit fortgeschrittenen internationalen Standards und Empfehlungen der FATF-Organisation (Financial Action Task Force) angepasst.