Neu-Delhi [Indien]: Die Regierung hat Beschränkungen für die Einfuhr nicht registrierter oder nicht konformer Elektronik- und IT-Produkte gemäß einer offiziellen Mitteilung des Handelsministeriums vom Montag aufrechterhalten. In der Mitteilung heißt es: „Die Einfuhr von Waren (sowohl neu als auch gebraucht). , unabhängig davon, ob sie renoviert, repariert oder überholt sind), die gemäß der „Electronic and Information Technology Goods (Requirement of Compulsory Registration) Order 2021“ in der jeweils gültigen Fassung gemeldet werden, sind verboten, es sei denn, sie sind beim Bureau of Indian Standards registriert ( BIS) und erfüllen die von BIS veröffentlichten „Labelin-Anforderungen“. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass importierte elektronische Artikel bestimmte Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen, bevor sie auf den indischen Markt gelangen. In der Mitteilung des Ministeriums werden auch spezifische Verfahren für LEDs und eine mit Gleich-/Wechselstrom versorgte Steuerung detailliert beschrieben Die Behörden werden Sendungen nach dem Zufallsprinzip auswählen und Proben zum Testen abholen. Diese werden dann an BIS-zertifizierte Labore geschickt, um zu überprüfen, ob sie bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, die von MeitY festgelegt werden. Die Zollabfertigung für solche Sendungen erfolgt Wird erst nach Übereinstimmung der zufällig ausgewählten Stichprobe mit den definierten Parametern der geltenden Norm gewährt. Wenn eine Probe die Standardanforderungen nicht erfüllt, wird die gesamte Sendung entweder in das Ursprungsland zurückgeschickt oder auf Kosten des Importeurs vernichtet. Die Regierung verhängte im August 2023 Beschränkungen für bestimmte IT-Hardware-Artikel, nachdem viele in- und ausländische Unternehmen Bedenken geäußert hatten Unternehmen wurden jedoch im Oktober 2023 die Beschränkungen für Laptop- und Computerimporte gelockert. Nach den überarbeiteten Bedingungen können diese Artikel mit einer „Genehmigung“ importiert werden, in der Menge und Wert angegeben sind. Zuvor hatte die Generaldirektion Außenhandel (DGFT) klargestellt, dass dies der Fall ist Für bestimmte IT-Hardwareprodukte, wie zum Beispiel Desktop-Computer, bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Allerdings habe ich den Import von Laptops, Tablets und PCs eingeschränkt. Für die Einfuhr dieser Waren ist eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.