Gurugram, Die Haryana Real Estate Regulatory Authority (HRERA), Gurugram, hat eine Strafe in Höhe von 5 Crore Rupien gegen den in der Stadt ansässigen Immobilienförderer Vatika Ltd verhängt, weil er sein Projekt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist registriert hat.

Die Strafe wurde wegen Verstoßes gegen Abschnitt 3 (1) des Real Estate (Regulation and Development) Act 2016 verhängt, sagte ein Beamter am Dienstag.

Die Behörde stellte fest, dass Vatika Ltd. im Jahr 2013 eine Lizenz für sein Wohnimmobilienprojekt Vatika India Next vom Town and Country Planning (TCP) Department von Haryana erhalten hat.

Laut einer offiziellen Erklärung musste der Projektträger innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gesetzes im Bundesstaat im Jahr 2017 die RERA-Registrierung beantragen.

Allerdings beantragte Vatika Ltd die Registrierung, nachdem RERA auf der Grundlage einer Mitteilung der Regierung von Haryana im Jahr 2022 eine Suo-Motu-Klage ergriffen hatte.

Arun Kumar, Vorsitzender von HRERA Gurugram, sagte: „Es handelte sich um ein laufendes Projekt, und der Projektträger hätte die RERA-Registrierung rechtzeitig beantragen müssen, um Strafen zu vermeiden. Die HRERA-Registrierung ist für alle laufenden Immobilienprojekte, für die Wettbewerbszertifikate vorliegen, obligatorisch.“ nicht vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2016 ausgestellt wurden.“

Gemäß Abschnitt 3 (1) des Gesetzes von 2016 darf kein Projektträger in irgendeiner Weise ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Gebäude bewerben, vermarkten, buchen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten oder Personen zum Kauf einladen jedes Immobilienprojekt oder Teile davon, in jedem Planungsbereich, ohne das Immobilienprojekt bei der nach dem Gesetz eingerichteten Haryana Real Estate Regulatory Authority zu registrieren.

Sobald der Projektträger alle erforderlichen Genehmigungen für die Registrierung des Projekts einreicht, genehmigt die Behörde die Registrierung des Projekts.

Die Behörde schloss auch das Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Abschnitt 3 ab, der gemäß Abschnitt 59 des Gesetzes von 2016 eine strafbare Handlung darstellt, und verhängte eine Strafe in Höhe von 5 Millionen Rupien, sagte er.

„Aufgrund der Entwicklung von NH 352 W, die unser Projekt durchläuft, und des Mangels an Informationen von GDMA bezüglich der Straßentrassierung konnten wir unsere Leistungsschätzungen nicht abschließen, die von HRERA zur Bearbeitung der Registrierung zwingend erforderlich sind.

„Wir haben der Verhängung der Strafe durch HRERA nachgekommen und werden uns stets mit größtem Respekt und Demut an alles halten, was die Aufsichtsbehörden für angemessen halten“, sagte ein Sprecher der Vatika Group.