Neu-Delhi, Das Finanzministerium hat das GSTR-1A-Formular bekannt gegeben, das Steuerzahlern die Möglichkeit gibt, das Formular für die Rücksendung von Lieferungen oder Verkäufen zu ändern.

Letzten Monat hatte der GST-Rat empfohlen, mit dem Formular GSTR-1A eine neue optionale Möglichkeit bereitzustellen, um den Steuerzahlern die Änderung der Angaben im Formular GSTR-1 für einen Steuerzeitraum und/oder die Angabe zusätzlicher Angaben zu erleichtern.

GSTR-1A muss jedoch vor der Einreichung der Steuererklärung in GSTR-3B für den besagten Steuerzeitraum eingereicht werden.

Das Finanzministerium hat am 10. Juli das GSTR-1A-Formular bekannt gegeben.

Rajat Mohan, Executive Director von Moore Singhi, sagte, das Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) habe mit der optionalen Möglichkeit des Formulars GSTR-1A eine erhebliche Verbesserung des GST-Compliance-Rahmens eingeführt.

„Durch die Erleichterung zeitnaher Korrekturen stellt das Formular GSTR-1A sicher, dass die korrekte Steuerschuld automatisch in das Formular GSTR-3B eingetragen wird, was manuelle Fehler reduziert und einen optimierten Compliance-Prozess fördert“, sagte er.

Diese Änderung minimiert nicht nur das Risiko von Strafen und Zinsen aufgrund falscher Einreichungen, sondern reduziert auch den Compliance-Aufwand erheblich und unterstreicht das Engagement der CBIC für ein reaktionsfähigeres und steuerzahlerfreundlicheres GST-System, fügte Mohan hinzu.

KPMG Indirect Tax Head & Partner, Abhishek Jain, sagte, die Einführung von Bestimmungen zur Ermöglichung der Berichtigung von GSTR-1 sei ein willkommener Schritt und solle dazu beitragen, ungerechtfertigte Streitigkeiten über den routinemäßigen Abgleich zwischen GSTR-1 und GSTR-3B (insbesondere unbeabsichtigte Fehler) für Unternehmen einzudämmen.

„Außerdem sollte der vorgeschriebene Modus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Prozess der Abgleichung der Vorsteuergutschrift für Unternehmen haben“, sagte Jain.

Dies wird es dem Steuerzahler erleichtern, Angaben zu Lieferungen des aktuellen Steuerzeitraums hinzuzufügen, die in der Meldung im Formular GSTR-1 des besagten Steuerzeitraums fehlen, oder alle Angaben zu ändern, die bereits im GSTR-1 des aktuellen Steuerzeitraums angegeben wurden (einschließlich derjenigen, die in angegeben wurden). Invoice Furnishing Facility (IFF) für den ersten und zweiten Monat eines Quartals (falls vorhanden, für vierteljährliche Steuerzahler), um sicherzustellen, dass die korrekte Verbindlichkeit automatisch in GSTR-3B ausgefüllt wird.

Derzeit reichen GST-Steuerzahler die Steuererklärung GSTR-1 für ausgehende Lieferungen bis zum 11. Tag des Folgemonats ein, GSTR-3B wird gestaffelt zwischen dem 20. und 24. Tag des Folgemonats eingereicht.

Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Crore Rupien können GSTR-1 vierteljährlich innerhalb des 13. Tages nach Ende des Quartals einreichen, während GSTR-3B zwischen dem 22. und 24. Tag des Folgemonats eingereicht werden muss.