„Es wurde berichtet, dass bestimmte kriminelle, asoziale Elemente oder Terroristen, die Indien feindlich gesinnt sind, durch den Einsatz subkonventioneller Flugplattformen wie Gleitschirme und Paramotoren eine Gefahr für die Sicherheit der Öffentlichkeit, Würdenträger und lebenswichtiger Einrichtungen darstellen können.“ , Drachenflieger, UAVs, Ultraleichtflugzeuge, ferngesteuerte Flugzeuge, Heißluftballons, kleine Motorflugzeuge, Quadcopter oder sogar durch Para-Sprünge aus Flugzeugen usw.“, heißt es in der Anordnung des Polizeikommissars.

In der Anordnung wurde erwähnt, dass die oben genannten Aktivitäten strafbar seien.

Die Anordnung tritt am 9. Juni in Kraft und bleibt für einen Zeitraum von zwei Tagen in Kraft, d. h. bis sie nicht früher zurückgezogen wird.