Thiruvananthapuram, Die Opposition in Kerala veranstaltete am Freitag einen Streik, nachdem Sprecher AN Shamseer sich geweigert hatte, einer Mitteilung für einen Vertagungsantrag zu Vorwürfen gegen den hochrangigen Linkenführer und stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden von Khadi, P. Jayarajan, stattzugeben.

Als die Opposition den Antrag vorlegte, erhob der Minister für parlamentarische Angelegenheiten des Bundesstaates, M. B. Rajesh, Einspruch dagegen und verwies auf Regel 52 (5) der Geschäftsordnung der gesetzgebenden Versammlung von Kerala.

Unter Berufung auf die Regel sagte der Minister, dass der Antrag keine Argumente, Schlussfolgerungen, ironischen Ausdrücke, Unterstellungen oder diffamierenden Aussagen enthalten dürfe und sich auch nicht auf das Verhalten oder den Charakter von Personen beziehen dürfe, außer in ihrer offiziellen oder öffentlichen Funktion.

„Die Mitteilung basiert lediglich auf Schlussfolgerungen und Behauptungen, die verleumderische Aussagen enthalten“, sagte Rajesh.

Der Sprecher bestätigte dies ebenfalls und sagte, die Bekanntmachung enthalte Angelegenheiten, die nichts mit dem Verhalten des Vizepräsidenten des Khadi-Vorstands in seiner offiziellen oder öffentlichen Funktion zu tun hätten.

Der Oppositionsführer VD Satheesan reagierte scharf auf die Weigerung und sagte, die Regierung lasse die Opposition nicht über Angelegenheiten diskutieren, die die Regierungsbank betreffen.

„Das ist ein neuer Trend. Wenn die Regierung oder die Minister wegen verschiedener Vorwürfe angeklagt werden, wird das im Repräsentantenhaus nicht diskutiert. Wir bringen unseren starken Protest zum Ausdruck“, sagte Satheesan.

Der Oppositionsführer bezog sich auf verschiedene angebliche Behauptungen eines ehemaligen Mitglieds des CPI(M)-Distriktausschusses Kannur gegen Jayarajan.

Er sagte, es seien schockierende Enthüllungen gegen Jayarajan gemacht worden.

„Dies ist eine Enthüllung, die die politische Unterstützung krimineller Aktivitäten im Staat zeigt. Dazu gehören viele kriminelle Aktivitäten“, behauptete Satheesan.