Neu-Delhi [Indien]: Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat kürzlich einem Geschäftsmann, nämlich Umesh Shahra, Reisen ins Ausland gestattet, indem er das gegen ihn ausgestellte Lookout Circular (LOC) ausgesetzt hat, während er der Ansicht des Obersten Gerichtshofs von Bombay im Urteil von 'Viraj folgte Chetan Shah vs. Union of India & Ors.‘, wobei die Befugnis des Vorsitzenden, der Geschäftsführer/Hauptgeschäftsführer aller Banken des öffentlichen Sektors, die Eröffnung von LOCs gegen eine Person zu beantragen, aufgehoben wurde.

Die Anwälte Ayush Jindal und Pankush Goyal vertraten den Antragsteller und argumentierten vor dem Gericht, dass von den drei LOCs, die auf Geheiß des CBI und der Bank of Baroda gegen den Antragsteller erlassen wurden, keines überlebe und diese daher sofort aufgehoben werden sollten , wodurch es dem Antragsteller ermöglicht wird, ins Ausland zu reisen.

Adv. Ayush Jindal argumentierte, dass das LOC auf Geheiß des CBI in einem FIR/RC gegen den Antragsteller im Jahr 2021 eröffnet wurde, die besagte FIR jedoch durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs von Madhya Pradesh im November 2023 aufgehoben wurde und keine erkennbare Straftat eine Lüge darstellt gegen den Antragsteller; Das darauf basierende LOC bleibt nicht bestehen und kann daher aufgehoben werden.

Anwalt Jindal teilte dem Gericht außerdem mit, dass die Banken vor dem Urteil des Bombay High Court willkürlich LOCs gegen eine Person ausgestellt hätten, mit der alleinigen Absicht, Geld zurückzufordern, ohne ein Strafverfahren einzuleiten.

Adv. Ayush Jindal führte weiter aus, dass das Innenministerium im Jahr 2010 ein Office Memorandum herausgegeben habe, in dem die Richtlinien für die Herausgabe von Lookout Circulars (LOCs) festgelegt seien; Dem besagten Memorandum zufolge konnten LOCs jedoch nicht auf Veranlassung der Banken eröffnet werden. Erst im Jahr 2018 wurde vom Finanzministerium ein Memorandum herausgegeben, das die Leiter öffentlicher Banken ermächtigte, Anträge auf Eröffnung von Ausguckrundschreiben zu stellen. Aufgrund dieses Büromemorandums konnten der Vorsitzende (State Bank of India), die Geschäftsführer und Chief Executive Officers (MDs & CEOs) aller Banken des öffentlichen Sektors die Eröffnung von LOCs gegen die Personen beantragen.

Adv. Jindal ging noch weiter und teilte dem Gericht mit, dass im Jahr 2021 vom Innenministerium ein Office Memorandum zur Herausgabe von Überwachungsrundschreiben herausgegeben wurde, das nun die Gültigkeit behält.

Im Sinne des besagten OM kann ein LOC auf Antrag des Vorsitzenden, der geschäftsführenden Direktoren oder des Vorstandsvorsitzenden aller Banken des öffentlichen Sektors ausgestellt werden. Ein Antrag wird von einer Person, die gemäß der besagten OM autorisiert ist, an die Einwanderungsbehörde gestellt, und dann öffnet die Einwanderungsbehörde auf Antrag des besagten Beamten das LOC.

Der Anwalt argumentierte weiter, dass das Division Bench-Urteil des Bombay High Court, in dem das Gericht, siehe sein Urteil in der Rechtssache Viraj Chetan Shah vs. Union of India & Ors., eine bestimmte Klausel des Office Memorandums von 2010 aufgehoben hat, die der Klausel entspricht 6 des Office Memorandums von 2021, wonach der Vorsitzende, die Geschäftsführer/Hauptgeschäftsführer aller Banken des öffentlichen Sektors die Eröffnung eines LOC beantragen könnten.

Der Anwalt brachte außerdem vor, dass die LOC nur aufgrund bestehender Schulden gegen den Antragsteller ausgestellt worden sei und die Bank keine LOC als betrügerische Taktik eröffnen könne, um Schulden von einer Person einzutreiben, die auch sonst einen einmaligen Vergleich geschlossen habe ( OTS) mit der Bank, um die besagten Schulden zu begleichen. Ein Aussichtsrundschreiben ist ein großes Hindernis für eine Person, die ins Ausland reisen möchte.