Für die 15. Finanzkommissionsperiode wurden die Mittel in Form von ungebundenen (Basis-) und gebundenen Zuschüssen an ländliche Kommunen für die Jahre 2020-21 bis 2023-24 an Kerala freigegeben.

Gemäß den Empfehlungen der 15. Finanzkommission ist es jedoch für die Bundesstaaten verpflichtend, auf der Grundlage ihrer Empfehlungen ein Gesetz über die staatlichen Finanzkommissionen zu erlassen und dem Landesgesetzgeber spätestens im März 2024 eine Begründung zu den ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.

Nach März 2024 werden keine Zuschüsse mehr an den Staat gewährt, der die verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die staatliche Finanzkommission und diese Bedingungen nicht eingehalten hat.

Das Ministerium hat in seinem Schreiben vom 11. und 24. Juni die Staaten aufgefordert, der staatlichen Finanzkommission Einzelheiten mitzuteilen.

Die Landesregierung hat ihr Grant Transfer Certificate (GTC) der zweiten Rate nicht gebundener Zuschüsse für das Geschäftsjahr 2023-24 mit Schreiben vom 7. Juni vorgelegt.

Die AGB werden vom Ministerium für Panchayati Raj geprüft und dem Finanzministerium zur Freigabe der nächsten Rate (erste Rate für das Geschäftsjahr 2024–25) empfohlen.

Allerdings hat das Ministerium bis zum 28. Juni noch keine Antwort aus Kerala mit Einzelheiten zur staatlichen Finanzkommission erhalten, die eine zwingende Voraussetzung für die Freigabe von Zuschüssen nach März 2024 ist.

Das Ministerium sagte, die Klarstellung sei als Reaktion auf Berichte in einigen Teilen der Kerala-Medien herausgegeben worden, in denen behauptet wurde, die Zentralregierung habe bei der Freigabe der Zuschüsse der 15. Finanzkommission für die Gramm Panchayats in Kerala nachlässig gehandelt.