Neu-Delhi, Ein Gericht hier lehnte am Montag einen Antrag des inhaftierten Ministerpräsidenten Arvind Kejriwal ab, der die Gefängnisbehörden um die Gewährung zweier zusätzlicher Treffen mit seinen Anwälten per Videokonferenz ersuchen wollte.

Sonderrichter Kaveri Baweja stellte fest, dass Kejriwal gemäß dem Klagegrund mit rund 30 Rechtsstreitigkeiten im ganzen Land konfrontiert ist und dass er aus Gründen des Rechts auf ein faires Verfahren zwei zusätzliche Treffen mit seinen Anwälten per Videokonferenz (VC) zur Erörterung der Fälle benötigt.

„Es ist unbestritten, dass ein ähnlicher Antrag des Antragstellers (Kejriwal), der denselben Rechtsbehelf, d. h. zusätzliche Rechtsgespräche mit seinen Anwälten, beantragt, von diesem Gericht mit einer detaillierten Anordnung vom 10. April 2024 abgewiesen wurde“, sagte das Gericht.

Der vorliegende Antrag enthielt keine neuen oder neuen Gründe für eine andere Auffassung als der frühere Beschluss.

„Der Anwalt des Antragstellers konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass der Antragsteller aus denselben Gründen, die in der früheren Anordnung besprochen und behandelt wurden, Anspruch auf zwei zusätzliche Rechtsgespräche durch VC hat“, sagte das Gericht.

Während der Auseinandersetzung hieß es, Kejriwals Anwalt sei gebeten worden, den Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag mit gegebenenfalls zusätzlichen oder neuen Gründen einzureichen, was der Anwalt abgelehnt habe.

„Nach Prüfung der eingereichten Eingaben und der bereits im Videobeschluss vom 10. April 2024 gemachten Bemerkungen sehe ich daher überhaupt keinen Grund, dem geprüften Antrag stattzugeben“, sagte der Richter und wies die Klage ab.